Wie kam es zur Gründung der DPRV?

Seit 1988 bemühten sich deutsche Richter um Kontakte zur polnischen Justiz. Nicht zuletzt auf deren Anregung organisierten sich die polnischen Kollegen in einem unabhängigen Richterverband, der Richtervereinigung IUSTITIA. Mit dieser wurden die Kontakte weitergeführt, auf deutscher Seite federführend durch den Landesverband Sachsen der Neuen Richtervereinigung.

Die Deutsch-Polnische Richtervereinigung e.V. (DPRV) wurde im Jahre 2006 gegründet.

Mit ihr wurde ein neuer Organisationsrahmen geschaffen, um die Möglichkeiten der Begegnung für deutsche und polnische Teilnehmer unabhängig von einer Zugehörigkeit zu einem Berufsverband zu erweitern und den Informationsfluss sowie die Formen des Austausches zu verbessern.

Es finden regelmäßig gemeinsame Tagungen und sonstige Treffen abwechselnd in Polen und in Deutschland statt, die einen Beitrag zur dauerhaften Verständigung leisten. Die Mitglieder kommen aus Polen und Deutschland.

In mehreren Fällen hat sich die DPRV eingeschaltet, wenn die Unabhängigkeit der Justiz Schaden zu nehmen drohte.

Ziele der DPRV:

 In diesem Sinne hat sich die DPRV zum Ziel gesetzt,

  • das wechselseitige Verständnis der Rechtssysteme in Polen und in Deutschland zu fördern,
  • zu einer Integration der Rechtssysteme im Rahmen der Europäischen Union beizutragen,
  • die Unabhängigkeit der Richter durch gegenseitige Unterstützung zu stärken,
  • durch persönliche Begegnungen einen Beitrag zur freundschaftlichen Verständigung zwischen Polen und Deutschen zu leisten,
  • Informationen über die Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Justiz in Polen weiterzugeben.

Diese Zwecke sollen in erster Linie durch gemeinsame Tagungen und Zusammenkünfte, die prinzipiell jedermann offen stehen, erreicht werden, auch in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, so der Deutsch-Polnischen Juristenvereinigung und Gliederungen von Iustitia. Geplant sind ferner regelmäßige Informationen der Mitglieder über neue Entwicklungen in Polen durch Newsletter und auf unserer Homepage.

Die DPRV dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Ordentliches Mitglied kann werden, wer Richter/-in oder Staatsanwalt/-wältin ist (auch: im Ruhestand), Fördermitglied kann jeder werden, der sich zu den Zielen des Vereins bekennt (Beitrags-Selbsteinstufung, mind. € 3,--/Monat).